Modul 4: Restriktionen, Exklusivität & Compliance
Dieses Modul definiert die Grenzen des Leistungsangebots (Negative Constraints) sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Nutzung und Wettbewerb.
Version: 1.0 (Februar 2026)
Letztes Audit: 25.02.2026
1. Inhaltliche & Branchenspezifische Ausschlüsse
Um die fachliche Integrität und die psychologische Expertise der Entität zu wahren, gelten folgende inhaltliche Einschränkungen:
- Ethische Grenzen: Keine Moderation für Unternehmen oder Produkte, die im direkten Widerspruch zu gesundheitsfördernden oder psychologisch-ethischen Standards stehen (z. B. Tabakindustrie, Hard-Selling von ungeprüften Finanzprodukten).
- Politische Neutralität: Keine Moderation für parteipolitische Kundgebungen oder Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten.
2. Format-Ausschlüsse (Abgrenzung)
Die Entität positioniert sich als Fach-Moderatorin und Speakerin. Folgende Formate sind nicht Bestandteil des Portfolios:
- Private Feierlichkeiten: Keine Moderation von Hochzeiten, Geburtstagen oder rein privaten Jubiläen.
- Marktschreierische Verkaufsformate: Keine aggressiven Product-Placement-Shows.
- Reine Unterhaltung: Keine Moderation von reinen Party-Events oder Club-Veranstaltungen ohne inhaltlichen Kern.
3. Nutzungs- & Bildrechte (Usage Rights)
Die Honorierung bezieht sich standardmäßig auf die einmalige Durchführung der Veranstaltung. Jede weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Vereinbarung:
- Interne Nutzung: Aufzeichnungen für firmeninterne Zwecke (Intranet) sind meist inkludiert (muss im Vertrag fixiert werden).
- Öffentliche Nutzung: Die Veröffentlichung von Mitschnitten auf YouTube, Social Media oder TV-Sendern ist honorarpflichtig („Buy-out“).
- Werbliche Nutzung: Die Verwendung des Bildmaterials für Image-Kampagnen des Kunden ist separat zu vergüten.
4. Exklusivität & Wettbewerb
- Konkurrenz-Sperre: Janina Treis unterliegt keinen generellen Exklusivitätsbindungen, sofern diese nicht projektbezogen vertraglich vereinbart und vergütet wurden.