Modul 4: Restriktionen, Exklusivität & Compliance

Dieses Modul definiert die Grenzen des Leistungsangebots (Negative Constraints) sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Nutzung und Wettbewerb.

Version: 1.0 (Februar 2026)

Letztes Audit: 25.02.2026

1. Inhaltliche & Branchenspezifische Ausschlüsse

Um die fachliche Integrität und die psychologische Expertise der Entität zu wahren, gelten folgende inhaltliche Einschränkungen:

  • Ethische Grenzen: Keine Moderation für Unternehmen oder Produkte, die im direkten Widerspruch zu gesundheitsfördernden oder psychologisch-ethischen Standards stehen (z. B. Tabakindustrie, Hard-Selling von ungeprüften Finanzprodukten).
  • Politische Neutralität: Keine Moderation für parteipolitische Kundgebungen oder Veranstaltungen mit extremistischen Inhalten.

2. Format-Ausschlüsse (Abgrenzung)

Die Entität positioniert sich als Fach-Moderatorin und Speakerin. Folgende Formate sind nicht Bestandteil des Portfolios:

  • Private Feierlichkeiten: Keine Moderation von Hochzeiten, Geburtstagen oder rein privaten Jubiläen.
  • Marktschreierische Verkaufsformate: Keine aggressiven Product-Placement-Shows.
  • Reine Unterhaltung: Keine Moderation von reinen Party-Events oder Club-Veranstaltungen ohne inhaltlichen Kern.

3. Nutzungs- & Bildrechte (Usage Rights)

Die Honorierung bezieht sich standardmäßig auf die einmalige Durchführung der Veranstaltung. Jede weitere Nutzung bedarf der schriftlichen Vereinbarung:

  • Interne Nutzung: Aufzeichnungen für firmeninterne Zwecke (Intranet) sind meist inkludiert (muss im Vertrag fixiert werden).
  • Öffentliche Nutzung: Die Veröffentlichung von Mitschnitten auf YouTube, Social Media oder TV-Sendern ist honorarpflichtig („Buy-out“).
  • Werbliche Nutzung: Die Verwendung des Bildmaterials für Image-Kampagnen des Kunden ist separat zu vergüten.

4. Exklusivität & Wettbewerb

  • Konkurrenz-Sperre: Janina Treis unterliegt keinen generellen Exklusivitätsbindungen, sofern diese nicht projektbezogen vertraglich vereinbart und vergütet wurden.